LOTHAR ADAMCZYK Selbstständiger Fotograf

ÜBER MICH:


34 Jahre alt, aus der schönen Hegauregion im Süden von Deutschland kommend, mit Wohnsitz in der Bodenseeregion.

Im Alter von 14 Jahren entdeckte ich meine Leidenschaft zur Fotografie, die bis heute ungebrochen anhält.

Alles fing mit dem Kauf einer einfachen kleinen Digitalkamera an. Ich wollte die Welt so festhalten wie ich sie wahrnehme. Tausende Fotos und 3 Jahre später begann ich 2007 eine Lehre zum Fotografen und besuchte die Gertrud-Luckner Gewerbeschule in Freiburg im Breisgau. Seit 2010 bin ich ausgelernter Fotografengeselle. Von 2007 bis 2019 war ich Angestellter in einem Fotoatelier am Bodensee, welcher auch mein Ausbildungsbetrieb war. Ende 2019 bis Mitte 2021 war ich Fotograf in einer Werbeagentur.

Seit Sommer 2021 arbeite ich nun als komplett selbstständiger Fotograf und es macht mir nach über 14 Jahren in diesem schönen Beruf nun noch mehr Spaß, ästhetische Bilder für meine Kunden zu erstellen.

Von Portraits und individuellen Bewerbungsbildern über Hochzeiten, Firmenfotografie bis hin zu Tier- und Naturaufnahmen biete ich ein breites Spektrum der Fotografie an. Einfach weil mich alle Bereiche immer wieder aufs Neue begeistern. 

 

ALLGEMEINE PREIS UND LEISTUNGS INFOS

Welche Leistungen bietest du an?

Die Fotografie ist meine Leidenschaft. Ich liebe es draussen in der Natur zu sein, aber auch im Peoplebereich tätig zu sein.

Ich bin gerne offen für Neues.

Preise Portraits

Jedes Shooting ist individuell, und auf Sie persönlich angepasst.

Schicken Sie mir eine Mail im Kontaktbereich und wir vereinbaren einen der Leistung angemessenen Preis.

Preise Hochzeiten

Ich begleite sowohl Hochzeiten im ganz kleinen Kreis als auch große Hochzeiten mit mehr als 100 Gästen.


Preise inkl. Anfahrtskosten auf Anfrage. 

Gutscheine

Eine allzeit beliebte Art, seinen Lieblingsmenschen Freude zu schenken. 

Gutscheine werden per Post zugestellt, auf Wunsch mit personalisiertem Text.


Welche Leistungen beeinhaltet ein Portraitshooting?

Da jedes Shooting persönlich angepasst ist, sind die Leistungen variabel anpassbar.

Ich fotografiere am liebsten mit natürlichem Licht und ohne Blitz, so entstehen authentische, natürliche Aufnahmen deiner Person. Je nach Entfernung zur Location können Fahrtkosten anfallen.

Ein Portraitshooting dauert im Durchschnitt 1-2 Stunden, welche im Preis inkludiert sind. Bei Überlänge können nachträgliche Stundensätze anfallen.

Nach jedem abgeschlossenen Shooting erhältst du die besten Bilder des Shootings professionell retuschiert und in voller Auflösung in digitaler Form auf USB-Stick oder als Direktdownload vom Server mit passwortgeschützten Zugangsdaten.

Prints erhältst du auf Wunsch entweder in der Größe 10cmx15cm oder 13x18cm auf echtem Fotopapier in Matt oder Hochglanz.

TERMINVEREINBARUNG

SHOOTINGANFRAGE

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. 

Ich freue mich jetzt schon auf unsere gemeinsamen Shootings.


Impressum:

Angaben gemäß § 5 TMG:

Lothar Adamczyk
Photography
Ratoldusstr.8a
78315 Radolfzell am Bodensee

Kontakt:

Telefon: 01621505704
E-Mail: info@fineart-picture.com

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE303630284

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, anStreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Quelle: eRecht24

Datenschutzerklärung

Datenschutz

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Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werdenIhre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecksBearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Datengeben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

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Recht aufAuskunft, Löschung, Sperrung

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunftüber Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und denZweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieserDaten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sichjederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Quelle:https://www.e-recht24.de/musterdatenschutzerklaerung.html


Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltung und Allgemeines

(1)      Die nachfolgenden AllgemeineGeschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamtenGeschäftsverkehr von FINEART PICTURE /// LOTHAR ADAMCZYK PHOTOGRAPHY (imFolgenden Auftragnehmer bzw. Fotograf genannt), d.h. für alle durchgeführtenAufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil allerVerträge, die wir mit unseren Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) überdie von uns angebotenen Leistungen schließen.

(2)      Diese AGB dienen der Regelung undKlarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigennach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteienabweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(3)      „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind allevom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich inwelcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden odervorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Formauf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Negative,Videos/Slideshows usw.).

(4)      „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnetden geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien für denvereinbarten Auftrag gemacht werden.

§ 2 Auftragsausführung

(1)      Grundlage für den Vertrag ist das jeweiligeAngebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütungfestgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend undunverbindlich.

(2)       Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren derFotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.

(3)      Der Fotograf ist, soweit durch denAuftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung derFotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie derkünstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationensind ausgeschlossen.

(4)      Der Fotograf wählt die Fotografien aus, diedem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

(5)      Der Auftraggeber erhält ausschließlichbearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG. Die Abgabe vonunbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

(6)      Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nachAbschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.

(7)       Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zurAbnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.

§ 3 Urheberrecht

(1)      Dem Fotografen steht das Urheberrecht anallen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabedes Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.

(2)      Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich beidem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützteWerke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhGhandelt.

(3)      Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen vonObjekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige RechteDritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigungund Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen undder Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografengegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einemObjekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder desObjekts fertigen und etwaige bereits gemachte Fotografien der Person oder desObjekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltungoder Übergabe einer solchen Fotografie besteht nicht.

§ 4 Nutzungsrecht

(1)      Der Fotograf überträgt jeweils ein einfachesNutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltetausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.

(2)      Die zuübertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung desvereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

(3)      Der Besteller einer Fotografie im Sinne von §60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten,wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhGwird ausdrücklich abbedungen.

(4)      Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Collage, Montage, Farbumwandlung oder durch sonstigeHilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und bedarf dervorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.

(5)      Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung derFotografien (Weitergabe von Bilddateien an Hotels, Restaurants oder anderenDienstleistern) – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oderdurch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichenschriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.

(6)      EineWeitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf dervorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.

(7)      Veröffentlichungauf einer privaten Website ist zulässig, vorausgesetzt, die Fotogalerie istpasswortgeschützt. Ist die Galerie frei zugänglich, so ist der Fotograf alsUrheber der Bilder zu nennen, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder alsKennzeichnung unter den Fotos. Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken wieFacebook, Instagram u. ä. ist nur zulässig, wenn der Fotograf als Urheber derBilder genannt wird, etwa in einem kurzen Einleitungssatz oder alsKennzeichnung unter den Fotos.

(8)      Die Verletzung des Rechts auf Namensnennungberechtigt den Fotografen zu Schadensersatzforderungen.

(9)      IndividuelleAbweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personender Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.

§ 5 Vergütung,Eigentumsvorbehalt, Reklamation

(1)      Fürdie Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatzoder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart undberechnet.

(2)      FälligeRechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(3)      Biszur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten FotografienEigentum des Fotografen.

(4)      Wirddie für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die derFotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlichüberschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich dasHonorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage einesZeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist einZeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit denvereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist,dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Jede weitere Reportagestundevor Ort am Hochzeitstag kostet 120,- EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. EinAufsplittern der Buchungsdauer ist nicht möglich.

(5)      DerAuftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen.Kündigt der Auftraggeber, so ist der Fotograf berechtigt, die vereinbarteVergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was erinfolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durchanderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswilligunterlässt.

(6)      Hatder Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich derGestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich derBildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen,hat dieser die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruchfür bereits begonnene Arbeiten.

§ 6 Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht bei außerhalb vonGeschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen einWiderrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohneAngabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgtvierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrechtauszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer (Lothar Adamczyk, Ratoldusstr. 8a,78315 Radolfzell, info@fineart-picture.com, (+49) 162 1505704) mittels einereindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) überIhren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf derWiderrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ichIhnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich derLieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigsteStandardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehnTagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerrufdieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbeZahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzthaben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinemFall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfristbeginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der demAnteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung desWiderrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachtenDienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenenDienstleistungen entspricht.

§ 7 Haftung

(1)         Fürdie Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mitwesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfennur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner fürSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowieaus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seineErfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2)         FürSchäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalenBilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3)         FürSchäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihreLeistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografenausgeschlossen.

(4)         Lieferterminefür Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von demFotografen bestätigt worden sind. Fristüberschreitungen sind in Einzelfällenmöglich (Krankheit etc.).

(5)         Die Organisation und Vergabe von Buchungen an denFotografen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedochaufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B.plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.),kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser zu späteintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oderFolgen übernommen werden. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für einenErsatz Fotograf zu sorgen.

(6)         Beanstandungengleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung derFotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten dieFotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

(7)         DerAuftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit derBilder.

(8)         Zusendungund Rücksendung von Material (Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Gefahr desAuftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, sokann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

(9)         BeiReproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzengegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auchbei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Dateierstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation isthierdurch nicht berechtigt.

§ 8 Datenschutz

(1)         Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seinezum Geschäftsverkehr und zur Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenenDaten gespeichert werden. Hierbei gelten die Bestimmungen der„Datenschutzerklärung gemäß DSGVO“. Die Datenschutzerklärung gemäß DSGVO bildeteinen festen Bestandteil dieses Vertrages.

(2)         DerFotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenenInformationen vertraulich zu behandeln.

(3)         Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftragsunterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Onlinegalerie). An dieseDienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörigeKundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltungdatenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlichweisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.

§ 9 Sonderbestimmungen für  Hochzeiten

(1)         Die Anfahrt mit dem eigenen Auto im Landkreis Konstanzist im Honorar inkludiert. Außerhalb vom Landkreis Konstanz wird jedergefahrene km mit 70 Cent berechnet. Etwaige Auslagen (Zug-, Flug-,Maut-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten) werden ebenfalls gesondert inRechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl einesbestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmtenHotels für die Übernachtung.

(2)         DerAuftraggeber versichert, dass dem Fotografen sämtliche erforderlichenInformationen bezüglich der Ausführung des Vertrags vorliegen und vor allemetwaige Sonderwünsche, beispielsweise Aufnahmen bestimmterFamilienkonstellationen bzw. bestimmter Gäste etc., im Vorfeld schriftlichmitgeteilt und besprochen wurden.

(3)         DerAuftraggeber bzw. das Brautpaar versichert, dass sämtliche Teilnehmer derHochzeitsgesellschaft ihre Einwilligung zur Erstellung von Fotoaufnahmen ihrerPerson erteilt haben und über die Anwesenheit eines Hochzeitsfotografen sowieden Zweck seiner Anwesenheit informiert wurden (z. B. in der Einladung).

(4)         DerFotograf ist stets bemüht, die Hochzeit mit all ihren Höhepunkten und vor allemihren Gästen fotografisch festzuhalten. So besteht jedoch seitens des Fotografenkeine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes und ebenso für dasFesthalten von jedem einzelnen Moment, welcher beispielsweise spontan geschiehtund/ oder zu welchem der Fotograf nicht unterrichtet wurde.

(5)         Essen,Trinken & Sitzplatz während der Dauer der Reportage sind dem Fotografen vomBrautpaar unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere bei einerBuchungszeit von mindestens 8 Stunden ist dem Fotografen eine angemessene Pauseinkl. Verpflegung zu gewähren.

(6)         Fürden Fall, dass das Brautpaar von diesem Vertrag aus Gründen zurücktritt, die derFotograf nicht zu vertreten hat oder die Hochzeit aus anderweitigen

Gründen nicht stattfindet, wird einAusfallhonorar fällig. Dieses ist wie folgt gestaffelt:

- bis 9 Monate vor dem Hochzeitstermin 50 %des vereinbarten Honorars,

- bis 6 Monate vor dem Hochzeitstermin 75 %des vereinbarten Honorars,

- bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin 100 % des vereinbarten Honorars.

§ 10 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

(1)      Esgilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)      Fürden Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der BundesrepublikDeutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nachVertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen alsGerichtsstand vereinbart.

(3)      Der Fotografist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlichmit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht bereitund verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4)      Sollteeine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oderwerden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt dieRechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle derunwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dervon den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche giltim Fall einer Lücke.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2025. Alle früheren AGBsverlieren ihre Gültigkeit.